Therapie aufgrund einer richterlichen Weisung

Das österreichische Suchtmittelgesetz bietet, je nach Art und Schwere der Suchterkrankung und der Schwere der Tat, die Möglichkeit aus dem Strafverfahren auszusteigen und dem Suchtkranken eine therapeutische Hilfe zukommen zu lassen. Es gilt der Grundsatz: „Therapie statt Strafe"! Liegt „nur" ein unerlaubter Umgang mit Suchtmitteln vor, wird häufig frühzeitig vom Strafverfahren in eine sogenannte gesundheitsbezogene Maßnahme übergeleitet. Eine Strafe bis hin zur Haft kann in den meisten Fällen das Suchtproblem als Krankheit nicht (alleine) lösen. Die Sucht ist eine chronische Erkrankung, die einer längerfristigen psychotherapeutischen Behandlung bedarf.

Wenn Sie den Wunsch haben ...
...sich mit sich und ihrer Suchtgeschichte auseinanderzusetzen.
...aktiv etwas zu verändern.
...mehr Eigenverantwortung für ihr Leben zu übernehmen.
...an neuen Problemlösungsstrategien zu arbeiten.

Wir bieten:
  • Ambulante Einzelpsychotherapie auf Grund einer richterlichen Weisung
  • Überweisung zu Harnkontrollen
  • Psychiatrische Konsultation

Die ASP ist eine nach § 15 SMG anerkannte Beratungseinrichtung und bietet auch gesundheitsbezogene Maßnahmen nach § 12 SMG an.
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Ambulante Suchtprävention
Liebeneggstraße 2
6020 Innsbruck
T: 0512 / 5331-7440
E: asp@isd.or.at

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Montag und Mittwoch: 10:00 bis 13:00 Uhr
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Montag bis Freitag nach Vereinbarung
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