Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine Möglichkeit, pflegebedürftige Angehörige in einem ISD-Heim für mindestens acht, längstens jedoch 28 Tage unter fachkundiger Betreuung unterzubringen.
Dienstleistungen:
Das Angebot richtet sich an:
Preise für Leistungen der Kurzzeitpflege:
Dienstleistungen:
- fachkundige Pflege durch hochqualifiziertes Personal
- liebevolle Betreuung
- Vollverpflegung (3 Mahlzeiten plus Jause)
- Diätkost auf Wunsch
- Bademöglichkeiten
- Friseur und Fußpflege buchbar
Das Angebot richtet sich an:
- pflegebedürftige Personen, die zu Hause betreut werden und deren Angehörige Entlastung brauchen
- Pflegebedürftige, die einen Erstkontakt zu einer pflegerischen Einrichtung suchen
Preise für Leistungen der Kurzzeitpflege:
- Der Tagsatz ist abhängig von der Höhe der Pflegegeldstufe. Zur Verrechnung kommt der an die Pflegegeldstufe gekoppelte Tagsatz plus 10 % (Aufwandsentschädigung), mindestens aber der Tagsatz für Tagespflege 1 (plus 10 %).
- Auf Wunsch kann die Wäsche der Klienten im Haus gewaschen werden.
- Die Zuschussleistung des Landes oder Bundes wird für maximal 28 Kalendertage pro Person und Jahr gewährt.
- Die Rechnungslegung der Anwesenheitstage bei der Kurzzeitpflege hat im Gegensatz zur Dauerpflege kalendermäßig zu erfolgen.
- Die Gewährung des Zuschusses seitens des Landes erfolgt nur für die tatsächlichen Anwesenheitstage in der Einrichtung. Demzufolge können bei der Kurzzeitpflegeabrechnung allfällige Abwesenheitstage wie z.B. Krankenhausaufenthalte o.Ä. nicht in Rechnung gestellt werden, ebenso wenig ist eine Platzfreihaltegebühr verrechenbar. (Erklärung: Der Kurzzeitpflegegast muss daher selbst die Abwesenheits- bzw. Platzfreihaltegebühr bezahlen.)