Besuchsregelung in den ISD Heimen aufgrund der COVID 19 Situation - wir bitten um Verständnis für diese Einschränkungen
- Maximal 4 Besuche von jeweils maximal 2 Personen pro Woche und Bewohner*in sind möglich.
- Besuchszeit täglich zwischen 9 und 11 Uhr sowie zwischen 14 und 17 Uhr
- Besuche nur mit FFP2-Maske ohne Ventil.
- Besuche nur mit Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 gem. § 10 Notmaßnahmenverordnung (Antigen Test Abnahme nicht älter als 48 Stunden; PCR Test Abnahme nicht älter als 72 Stunden). Einem Nachweis über ein negatives Testergebnis sind eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung erfolgte und zu diesem Zeitpunkt aktuell abgelaufene Infektion oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von drei Monaten gleichzuhalten (§ 15 Abs. 11 Notmaßnahmenverordnung)