HINWEISGEBERSYSTEM
der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH
zur Meldung von Verstößen gegen Rechtsvorschriften der Europäischen Union
1. Rechtliche Grundlagen:
Mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz 2023 - HSchG) wurde die Richtlinie 2019/1937/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in innerstaatliches Recht umgesetzt.
Durch das HSchG wird sichergestellt, dass mögliche Verstöße gegen Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) einfach, sicher und streng vertraulich gemeldet werden können.
Unter Beachtung dieser gesetzlichen Vorgaben hat auch die Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD) ein internes Hinweisgebersystem eingerichtet und damit die Verpflichtung zur Überprüfung von eingehenden Hinweisen und der gegebenenfalls notwendigen Verfahrenseinleitung zur Klärung des gemeldeten Sachverhalts übernommen.
Im Folgenden erhalten Sie Auskünfte über wichtige Aspekte des internen Hinweisgebersystems der ISD.
2. Wer kann das interne Hinweisgebersystem der ISD nutzen?
Gemäß den Bestimmungen des HSchG können alle Personen, die für die ISD arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der ISD in Verbindung stehen, Verstöße gegen EU-Recht melden.
Hierzu zählen insbesondere ArbeitnehmerInnen, BewerberInnen, PraktikantInnen/Zivildiener, LieferantInnen, Geschäfts- und SystempartnerInnen, Mitglieder von Leitungs- oder Aufsichtsorganen sowie für die ISD tätige selbständige Personen.
3. Auf welche Themen kann sich ein Hinweis beziehen?
Der sachliche Geltungsbereich des HSchG umfasst Hinweise über mögliche Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften.
Hierunter fallen die in § 3 Absatz 3 HSchG aufgelisteten Regelungen zu den Bereichen der Produkt- und Verkehrssicherheit, des Umweltschutzes, der Lebensmittelsicherheit, der öffentlichen Gesundheit, des Verbraucherschutzes, des Schutzes der Privatsphäre und personenbezogener Daten, der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, der Betrugsbekämpfung und des staatlichen Beihilfenrechts.
Eine vollständige Auflistung der in Betracht kommenden EU-Rechtsvorschriften findet sich unter folgendem Link: HIER KLICKEN.
4. Wie wird bei Hinweisen, die Themen außerhalb des Geltungsbereiches des HSchG betreffen oder von Personen erstattet werden, die nicht in einer beruflichen Verbindung zur ISD stehen, vorgegangen?
Die ISD bekennt sich zu einem transparenten, offenen und vertraulichen Umgang mit Kritik und Beschwerden. Deshalb werden selbstverständlich auch Hinweise bearbeitet, die von nicht im beruflichen Kontakt zur ISD stehenden Personen eingebracht werden oder die keine maßgeblichen EU-Rechtsvorschriften betreffen. Die internen Richtlinien der ISD sehen für diese Fälle ein eigenes in der Praxis bewährtes Beschwerdemanagement vor.
5. Wie kann das interne Hinweisgebersystem der ISD benutzt werden?
Die ISD hat eine sichere Online-Formularanwendung eingerichtet, über die Hinweise entweder personenbezogen (unter Anführung von Name und Kontaktdaten) oder anonym (ohne Angabe von Kontaktdaten) eingebracht werden können. Auch das Übermitteln von Dateianhängen ist möglich.
In der Formularanwendung muss verpflichtend angeführt werden, auf welche Institution sich der Hinweis bezieht. Bitte führen Sie hier die exakte Bezeichnung der ISD laut Impressum auf der Webseite (Innsbrucker Soziale Dienste GmbH) an.
Ob Sie einen Hinweis personenbezogen oder anonym einbringen, entscheiden Sie selbst. Abhängig von Ihrer Auswahl sieht unsere Online-Formularanwendung ein entsprechendes Verfahren vor.
Nachdem Sie einen Hinweis personenbezogen oder anonym eingebracht haben, erhalten Sie einen nach dem Zufallsprinzip generierten 16-stelligen Zahlencode. Damit können Sie sich im Hinweisgebersystem einloggen, den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Hinweises prüfen und mit der internen Meldestelle der ISD per Chat kommunizieren, etwa wenn Sie Angaben präzisieren oder berichtigen wollen.
Weitere wichtige Informationen hierzu erhalten Sie nach Aufruf der Online-Formularanwendung.
6. Was passiert, wenn Sie einen Hinweis einbringen?
Wenn Sie einen Hinweis personenbezogen oder anonym einbringen, wird Ihnen der Eingang des Hinweises binnen einer Frist von längstens sieben Tagen bestätigt, der Hinweis intern geprüft und Sie binnen einer Frist von längstens drei Monaten über die Ergebnisse dieser Prüfung und die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen informiert.
Bei Bedarf, etwa zur Präzisierung Ihrer Angaben, kann die internen Meldestelle der ISD auch in Verbindung mit Ihnen treten. Die Kontaktaufnahme erfolgt entweder über die von Ihnen angeführten Kontaktdaten oder im Fall einer anonymen Meldung über die Chatfunktion im Hinweisgebersystem.
Zu Ihrem Schutz sieht das HSchG umfassende Maßnahmen vor, die insbesondere gewährleisten sollen, dass Ihre Identität vertraulich bleibt. Die ISD ergreift alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die notwendig sind, um diese Schutzmaßnahmen zu erfüllen.
Offenkundig falsche Hinweise werden mit der Nachricht zurückgewiesen, dass diese Hinweise Schadenersatzansprüche begründen und gegebenenfalls gerichtlich oder als Verwaltungsübertretung verfolgt werden können.
7. Information gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung:
Wenn Sie einen Hinweis über das interne Hinweisgebersystem einbringen, werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (insbesondere auch der Klartext, auf den sich die Meldung bezieht und allenfalls übermittelte Dateianhänge) von der ISD zum Zweck der internen Prüfung des Hinweises und zur Ergreifung allenfalls notwendiger Maßnahmen verarbeitet. Dabei stützt sich die ISD auf die Richtlinie 2019/1937/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden sowie das Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz 2023 - HSchG).
Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet. Ausnahmen davon bestehen nur, wenn die ISD gesetzlich dazu berechtigt oder verpflichtet ist (zB. Erstattung einer Anzeige an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, wenn die interne Überprüfung des Hinweises den Verdacht einer strafbaren Handlung bestätigt), die ISD im Rahmen der Zurverfügungstellung der Online-Formularanwendung externe Dienstleister beizieht, mit denen ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Datenschutz-Grundverordnung abgeschlossen wurde, oder Sie der ISD im Vorfeld Ihre Einwilligung dazu erklären.
Personenbezogene Daten werden nur so lange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die oben angeführten Zwecke erforderlich ist. Aufgrund von gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten kann sich eine längere Speicherdauer ergeben. Nach Ablauf entsprechender Fristen werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht, sofern nach der Datenschutz-Grundverordnung keine andere Rechtsgrundlage für eine länger andauernde Speicherung mehr besteht.
Weitere Informationen über unseren Datenschutz und über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Webseite der ISD.
8. Das interne Hinweisgebersystem der ISD:
Hier können Hinweise zu Verstößen gegen EU-Recht eingebracht werden: Online-Formularanwendung
Alternativ können Sie Ihre Hinweise auch mündlich, telefonisch, per E-Mail oder per Post bei der internen Meldestelle der ISD einbringen:
Innsbrucker Soziale Dienste GmbH
Abteilung Recht, Compliance und Revision
Mag. Thiemo Schöpf
Innrain 24, 6020 Innsbruck
E-Mail: thiemo.schoepf@isd.or.at
Tel. Nr.:
9. Das externe Hinweisgebersystem des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK):
Gemäß §§ 11 Abs. 1 iVm. 14 ff des HSchG können Hinweise auch direkt an das BAK als allgemein zuständige externe Meldestelle (Meldestelle (bak.gv.at)) ergehen. Diese Möglichkeit soll vor allem in jenen Fällen genutzt werden, in welchen die Behandlung eines Hinweises im Rahmen des internen Hinweisgebersystems nicht möglich, nicht zweckentsprechend oder nicht zumutbar ist oder sich als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat.