Aufsichtsrat

In Österreich besteht bezüglich der Unternehmenskontrolle das Dualistische System, das heißt, Vorstand und Aufsichtsrat sind gesonderte Gremien. Rechtsgrundlage für die Aufsichtsräte in einer GesmbH sind die §§ 29-33 des GmbH-Gesetzes (GmbHG). Ein Aufsichtsrat muss grundsätzlich bestellt werden, wenn das Stammkapital 70.000 Euro und die Anzahl der Gesellschafter fünfzig übersteigen, oder die Anzahl der Arbeitnehmer im Durchschnitt dreihundert übersteigt. Die Arbeit des Aufsichtsrates wird durch die Satzungen der Gesellschaft geregelt.




Der Aufsichtsrat der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH setzt sich derzeit (Stand Mai 2013) aus folgenden Personen zusammen:


Dr. Eva Bassetti-Bastinelli, Aufsichtsratsvorsitzende


Gemeinderätin Dr. Marie-Luise Pokorny-Reitter,

Aufsichtsratsvorsitzende-Stellvertreterin


Maria Furtner


Landtagsvizepräsidentin

Gabi Schiessling

Gemeinderätin Gerda Springer


 

Mag. Hannes Verdross


Ambros Knapp, Betriebsrat Angestellte


Robert Senn, Betriebsrat Angestellte


Wolfgang Schöpf, Betriebsrat Arbeiter